Rechtsprechung
LG Kassel, 27.08.1999 - 3 T 550/99 |
Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Verbraucherinsolvenzverfahren als Selbstständiger
Verfahrensgang
- AG Kassel, 03.08.1999 - 661 IK 1/99
- LG Kassel, 27.08.1999 - 3 T 550/99
- OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 15 W 114/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Kassel, 25.05.1999 - 3 T 325/99
Verbraucherinsolvenzverfahren - geringfügige Beschäftigung
Auszug aus LG Kassel, 27.08.1999 - 3 T 550/99
Das Amtsgericht hat den Antragsteller mit Verfügung vom 15.06.1999 unter Hinweis auf eine Entscheidung der Kammer vom 25.05.1999 (AZ: 3 T 325/99) darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 304 lnsO auf den Antragsteller problematisch sei, da es fraglich sei, ob der Antragsteller im Hinblick auf seine frühere selbständige Tätigkeit eine nur "geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit" ausgeübt habe.Auch wenn dem Antragsteller zuzugeben ist, dass die Größenordnung hinsichtlich Zahl der Gläubiger und Höhe der Verbindlichkeiten nicht mit dem der Entscheidung der Kammer vom 25. Mai 1999 (3 T 325/99) zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar ist, so liegt gleichwohl auch hier eine wirtschaftliche Tätigkeit des Antragstellers in den Jahren 1988 bis 1995 vor, die die Anwendung der Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens ausschließt.
Es kommt deshalb für die Anwendung der §§ 304 f. InsO nicht darauf an, dass der Schuldner im Zeitpunkt des lnsolvenzantragsverfahrens keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt, sondern darauf, ob die Verbindlichkeiten aus einem Zeitraum stammen, in dem der Schuldner eine nicht nur geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 25.05.1999, 3 T 325/99; Eickmann/Flessner/lrschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfehrmann/ Marotzke, lnsolvenzordnung, § 304 Randnr. 6).
- OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 15 W 114/99
Abgrenzung des Regelinsolvenzverfahrens vom Verbraucherinsolvenzverfahren
3 T 550/99 LG Kassel 661 IK 1/99 AG Kassel.